Fachanwälte Rothstein & Holz

Scheidung online

Warum Scheidung online?

Portrait Rechtsanwältin Annet Rothstein

Frau Rechtsanwältin Rothstein

Fachanwältin für Familienrecht

Das Internet ist in vielen Bereichen nicht mehr wegzudenken. Sogar die Gerichte machen sich das Internet zunutze und die Zahl der "Online­verfahren" steigt.

Das Internet erleichtert dem Anwalt und seinem Mandanten die Durchführung einer einvernehmlichen Scheidung. Sofern Sie sich mit Ihrem Ehepartner über die wesentlichen Folgen der Trennung und Scheidung bereits einig sind, ist das Scheidungs­­verfahren ein rein formales Verfahren. Sie überlassen uns die erforderlichen Informationen und Unterlagen, so dass wir für Sie den Scheidungs­antrag stellen und das Verfahren durchführen können. Der Scheidungs­antrag muss in Deutschland zwingend von einem zugelassenen Rechts­anwalt bei dem zuständigen Familien­gericht eingereicht werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss jedoch nur der Ehepartner einen Rechts­anwalt beauftragen, der den Scheidungs­antrag stellt, so dass die Kosten für einen weiteren Rechts­anwalt eingespart werden können.

Wenn auch Sie die Möglichkeit einer schnellen und kostengünstigen Scheidung nutzen wollen, brauchen Sie nur das Scheidungs­formular auszufüllen, an uns abzusenden und das Scheidungs­verfahren kann beginnen.

Welche Vorteile bietet eine Scheidung online?

Durch dieses Verfahren können Zeit, Geld und Nerven gespart werden:

  • Sie müssen keine nerven­aufreibenden Gespräche über die Gründe und die Einzelheiten der Trennung führen, sondern geben einfach an, seit wann Sie getrennt sind.
  • Sie ersparen sich die zeitaufwendige Suche nach einem Rechts­anwalt in Ihrer Nähe, der auf Familienrecht spezialisiert ist; auch die Besprechung/en mit dem Rechts­anwalt können entfallen und alle erforderlichen Informationen geben Sie bequem und in Ruhe in das Scheidungs­formular ein.
  • Sie haben am Ende unseres Formulares die Möglichkeit, persönliche Anmerkungen zu machen.
  • Das Scheidungs­verfahren online ist eine Möglichkeit, die Scheidung zu beschleunigen: Nach Erhalt des von Ihnen ausgefüllten Scheidungs­formulares werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, innerhalb kürzester Zeit einen Scheidungs­antrag formulieren und nach Ihrer Freigabe diesen bei dem zuständigen Familien­gericht einreichen.
  • Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird nur ein Rechts­anwalt benötigt, so dass das Honorar für den zweiten Anwalt entfällt.

Selbstverständlich können Sie jederzeit Fragen telefonisch, per E-Mail, per Telefax oder auch persönlich mit uns besprechen. Zusätzliche Kosten entstehen hierdurch nicht.

Durch dieses Verfahren haben Sie erhebliche Vorteile im Gegensatz zu dem üblichen Scheidungs­verfahren.

Wenn auch Sie die Möglichkeit einer schnellen und kostengünstigen Scheidung nutzen wollen, brauchen Sie nur das Scheidungs­formular auszufüllen und abzusenden und das Scheidungs­verfahren kann beginnen.

Hat eine Scheidung online Nachteile?

Die Betreuung durch den Rechts­anwalt kann unpersönlicher sein. Bei dem üblichen Scheidungs­verfahren findet zunächst in den Kanzlei­räumen ein ausführlicher Besprechungs­termin statt. Der Ratsuchende lernt seinen Rechts­anwalt persönlich kennen. Bei einer Scheidung online entfällt (nur) der erste Besprechungs­termin. Wenn Sie allerdings auf einen ersten persönlichen Besprechungs­termin nicht verzichten möchten, können Sie natürlich auch bei einer Scheidung online einen persönlichen Besprechungs­termin mit uns vereinbaren. Dies wird in der Regel jedoch nicht gewünscht, da bewusst die einfache und vor allem wenig zeitintensive Möglichkeit der Beauftragung per Internet gewählt wird.

Bei Fragen können Sie uns per

Telefon:  (030) 21 28 95-22
Telefax:  (030) 21 28 95-29
E-Mail:  ra-rothstein@rothstein-holz.de

erreichen. Wir rufen Sie auch gerne zurück. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wenn auch Sie die Möglichkeit einer schnellen und kostengünstigen Scheidung nutzen wollen, brauchen Sie nur das Scheidungsformular auszufüllen und abzusenden und das Scheidungs­verfahren kann beginnen.