Ist ein Anwalt erforderlich?

Frau Rechtsanwältin Rothstein
Fachanwältin für Familienrecht
Vor den deutschen Familiengerichten besteht in Scheidungsverfahren grundsätzlich Anwaltszwang. Dies ist geregelt in § 78 ZPO. Das bedeutet, dass nicht die Eheleute selbst, sondern nur ein zugelassener Rechtsanwalt bei dem Familiengericht einen Scheidungsantrag einreichen und weitere Anträge stellen kann. Auch in dem Scheidungstermin selbst muss zwingend ein Anwalt anwesend sein. Das Einverständnis der Eheleute geschieden zu werden und die reine Anwesenheit der Eheleute in dem Scheidungstermin ohne einen Anwalt, reichen nicht aus.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist aber nur ein Anwalt erforderlich, der aus standesrechtlichen Gründen jedoch nur einen Ehegatten vertreten darf. Einen gemeinsamen Scheidungsanwalt gibt es nicht.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist ein zweiter Anwalt nicht erforderlich. Der andere Ehegatte muss der Scheidung nur zustimmen. Hierfür benötigt er keinen Anwalt, sodass im Ergebnis 50% der Anwaltskosten eingespart werden können.
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