So sparen Sie!
Bereits wenn Sie sich für das Onlineverfahren entscheiden und unser Scheidungsformular ausfüllen, haben Sie Kosten gespart!
Sie brauchen keinen persönlichen Besprechungstermin mit einem Anwalt, müssen keinen Urlaubstag verschenken, sparen die Fahrtkosten und die Parkgebühren. Wir sind während der Bürozeiten jederzeit für Sie erreichbar und beraten Sie auch gerne telefonisch.
Und das Sparen geht weiter:
Findet der Scheidungstermin weit von Ihrem Wohnort entfernt statt, können wir ohne Zusatzkosten dafür sorgen, dass Sie vor dem Familiengericht an Ihrem Wohnort angehört werden.
Sollten Sie im Ausland wohnen und für den Scheidungstermin nicht extra nach Deutschland kommen wollen, werden wir dafür sorgen, dass Sie erst gar nicht anreisen müssen. Sie sparen neben den Flugkosten auch die Kosten für die Unterkunft.
Und das Sparen geht weiter:
Grundsätzlich besteht in Scheidungsverfahren vor deutschen Familiengerichten ein sogenannter Anwaltszwang. Das heißt, dass nicht die Eheleute selbst, sondern nur ein zugelassener Rechtsanwalt bei dem Familiengericht einen Scheidungsantrag einreichen und weitere Anträge stellen kann. Der Vorteil einer einvernehmlichen Scheidung besteht darin, dass nur ein Rechtsanwalt erforderlich ist. Dies führt im Ergebnis zu einer Kostenreduzierung von 50% des Anwaltshonorars, da die Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt vollständig eingespart werden.
Wenn Sie sich einig sind und der zweite Rechtsanwalt eingespart wird, vereinbaren Sie mit Ihrem Ehepartner, dass das Honorar für den einen Anwalt geteilt wird. Gerne schicken wir Ihnen hierzu eine Vereinbarung zu und erwirken vor dem Familiengericht eine entsprechende Kostenteilung.
Und das Sparen geht weiter:
Regeln Sie alles, was eine Scheidung teuer machen kann, außergerichtlich. Hierzu gehören u.a. Unterhaltsfragen, vermögensrechtliche Auseinandersetzungen ... Gerne unterstützen wir Sie hierbei und versuchen möglichst kostengünstig eine außergerichtliche Lösung zu finden, sodass eine Regelung durch das Familiengericht nicht erforderlich wird.
Der Kindesunterhalt kann beispielsweise kostenlos durch das Jugendamt geregelt werden. Auf solche Möglichkeiten weisen wir Sie unaufgefordert hin.
Und das Sparen geht weiter:
Die Zuständigkeit des Familiengerichtes ist gesetzlich streng geregelt. Normalerweise fallen bei Terminen außerhalb des Bezirkes des beauftragten Rechtsanwaltes zusätzliche gesetzlich festgelegte Kosten - Reisekosten und Abwesenheitsgelder - an. Wir arbeiten bundesweit mit Anwälten zusammen und beauftragen einen Anwalt vor Ort, der den Termin für uns wahrnimmt. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen nicht. Der Terminvertreter wird sorgfältig von uns ausgesucht und informiert und nimmt den gut vorbereiteten Termin wahr. Ihre Interessen sind bestmöglich gewahrt und zusätzliche Kosten entstehen nicht.
Auch bei Auswärtsterminen gilt:
Wir berechnen nur das gesetzliche Mindesthonorar, d.h. für Sie, dass wir die Scheidung garantiert zum gesetzlich niedrigst möglichen Preis durchführen.
Wie Sie sehen können, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Kosten einzusparen. Sie können sicher sein, dass wir in Ihrem Interesse immer bemüht sein werden, die Kosten so gering wie möglich zu halten und Sie immer auf kostenlose Alternativen hinweisen werden.
Bei Fragen können Sie uns per
Telefon: | (030) 21 28 95-22 |
Telefax: | (030) 21 28 95-29 |
E-Mail: | ra-rothstein@rothstein-holz.de |
erreichen. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Gerne rufen wir Sie auch zurück. Sie können hier einen kostenlosen Rückruf anfordern.