Fachanwälte Rothstein & Holz

So sparen Sie!

Portrait Rechtsanwältin Annet Rothstein

Frau Rechtsanwältin Rothstein

Fachanwältin für Familienrecht

Bereits wenn Sie sich für das Onlineverfahren entscheiden und unser Scheidungs­formular ausfüllen, haben Sie Kosten gespart!

Sie brauchen keinen persön­lichen Besprechungs­termin mit einem Anwalt, müssen keinen Urlaubs­tag ver­schenken, sparen die Fahrt­kosten und die Park­gebüh­ren. Wir sind während der Büro­zeiten jederzeit für Sie erreich­bar und beraten Sie auch gerne telefonisch.

Und das Sparen geht weiter:

Findet der Scheidungs­termin weit von Ihrem Wohnort entfernt statt, können wir ohne Zusatz­kosten dafür sorgen, dass Sie vor dem Familien­gericht an Ihrem Wohnort angehört werden.

Sollten Sie im Ausland wohnen und für den Scheidungs­termin nicht extra nach Deutschland kommen wollen, werden wir dafür sorgen, dass Sie erst gar nicht anreisen müssen. Sie sparen neben den Flug­kosten auch die Kosten für die Unter­kunft.

Und das Sparen geht weiter:

Grund­sätz­lich besteht in Scheidungs­verfahren vor deutschen Familien­gerichten ein sogenann­ter Anwalts­zwang. Das heißt, dass nicht die Ehe­leute selbst, sondern nur ein zugelassener Rechts­anwalt bei dem Familien­gericht einen Scheidungs­antrag einreichen und weitere Anträge stellen kann. Der Vorteil einer ein­vernehm­lichen Scheidung besteht darin, dass nur ein Rechts­anwalt erforder­lich ist. Dies führt im Ergebnis zu einer Kosten­redu­zierung von 50% des Anwalts­honorars, da die Kosten für einen zweiten Rechts­anwalt voll­ständig einge­spart werden.

Wenn Sie sich einig sind und der zweite Rechts­anwalt einge­spart wird, verein­baren Sie mit Ihrem Ehe­partner, dass das Honorar für den einen Anwalt geteilt wird. Gerne schicken wir Ihnen hierzu eine Verein­barung zu und erwirken vor dem Familien­gericht eine ent­sprechende Kosten­teilung.

Und das Sparen geht weiter:

Regeln Sie alles, was eine Scheidung teuer machen kann, außer­gerichtlich. Hierzu gehören u.a. Unterhalts­fragen, vermögens­rechtliche Aus­ein­ander­setzungen ... Gerne unter­stützen wir Sie hierbei und versuchen mög­lichst kosten­günstig eine außer­gericht­liche Lösung zu finden, sodass eine Rege­lung durch das Familien­gericht nicht erforder­lich wird.

Der Kindes­unterhalt kann beispiels­weise kosten­los durch das Jugend­amt geregelt werden. Auf solche Mög­lich­keiten weisen wir Sie un­auf­gefor­dert hin.

Und das Sparen geht weiter:

Die Zuständig­keit des Familien­gerichtes ist gesetz­lich streng geregelt. Normaler­weise fallen bei Terminen außer­halb des Bezirkes des beauf­tragten Rechts­anwaltes zusätz­liche gesetz­lich fest­gelegte Kosten - Reise­kosten und Ab­wesen­heits­gelder - an. Wir arbeiten bundes­weit mit Anwälten zusammen und beauf­tragen einen Anwalt vor Ort, der den Termin für uns wahrnimmt. Zusätz­liche Kosten ent­stehen Ihnen nicht. Der Termin­vertreter wird sorg­fältig von uns aus­ge­sucht und infor­miert und nimmt den gut vor­bereiteten Termin wahr. Ihre Inte­ressen sind best­möglich gewahrt und zusätz­liche Kosten ent­stehen nicht.

Auch bei Auswärtsterminen gilt:
Wir berechnen nur das gesetz­liche Mindest­honorar, d.h. für Sie, dass wir die Scheidung garantiert zum gesetz­lich niedrigst mög­lichen Preis durch­führen.

Wie Sie sehen können, gibt es zahl­reiche Möglich­keiten, Kosten einzusparen. Sie können sicher sein, dass wir in Ihrem Inte­resse immer bemüht sein werden, die Kosten so gering wie möglich zu halten und Sie immer auf kosten­lose Alter­nativen hin­weisen werden.

Bei Fragen können Sie uns per

Telefon:  (030) 21 28 95-22
Telefax:  (030) 21 28 95-29
E-Mail:  ra-rothstein@rothstein-holz.de

erreichen. Wir rufen Sie auch gerne zurück. Wir werden uns schnellst­mög­lich mit Ihnen in Ver­bindung setzen.