Fachanwälte Rothstein & Holz

Kann ich Raten zahlen?

Portrait Rechtsanwältin Annet Rothstein

Frau Rechtsanwältin Rothstein

Fachanwältin für Familienrecht

Gerne können wir für das anfallende Honorar eine zins­freie Raten­zahlung verein­baren. Bitte sprechen Sie uns einfach an oder vermerken Sie Ihren Raten­zahlungs­wunsch in unserem Scheidungs­formular unter "Sonstiges".

Bei Fragen können Sie uns per

Telefon:  (030) 21 28 95-22
Telefax:  030 / 21 28 95-29
E-Mail:  ra-rothstein@rothstein-holz.de

erreichen. Gerne rufen wir Sie auch zurück. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.