Ist eine Scheidung auch kostenlos möglich?

Frau Rechtsanwältin Rothstein
Fachanwältin für Familienrecht
Sofern Ihr Nettoeinkommen gering ist bzw. Sie hohe monatliche Belastungen haben und nicht über Vermögen verfügen, könnte ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe bestehen. Dies bedeutet, dass die Verfahrenskosten (Anwalt und Gericht) von der Staatskasse übernommen werden und das Verfahren für Sie kostenlos ist oder Sie nur geringe Raten an die Staatskasse zahlen müssen.
Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, hängt von Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab.
Bereits bei Eingang unseres Scheidungsformulares prüfen wir, ob für Sie Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommen könnte und schicken Ihnen das amtliche Formular zur Selbstauskunft zu.
Clever sein – Scheidungskosten so gering wie möglich halten. Zahlen Sie keine unnötigen Kosten! Nutzen Sie die Verfahrenskostenhilfe, wenn Sie finanziell eingeschränkt sind. Wir helfen Ihnen dabei.
Bei Fragen können Sie uns per
Telefon: | (030) 21 28 95-22 |
Telefax: | (030) 21 28 95-29 |
E-Mail: | ra-rothstein@rothstein-holz.de |
erreichen. Wir rufen Sie auch gerne zurück. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.