Welche Scheidungskosten entstehen?
Die Scheidungskosten werden nach einem Verfahrenswert berechnet. Das Anwaltshonorar wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Gerichtskosten nach dem Gesetz über die Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) ermittelt.
Grundlage der Berechnung ist die Höhe des Nettoeinkommens beider Eheleute regelmäßig in den letzten 3 Monaten vor Einreichung des Scheidungsantrages. Die konkrete Höhe hängt von weiteren Faktoren ab. Bei dem Einkommen ist nur das Nettoeinkommen zu berücksichtigen und bei dem Vermögen ist nur ein erhebliches Vermögen nach Abzug bestehender Verbindlichkeiten und nach Abzug eines sogenannten Schonvermögens zu berücksichtigen. Von dem verbleibenden Reinvermögen wird nur ein geringer Prozentsatz des Wertes überhaupt angesetzt. Wir prüfen alle Möglichkeiten, die Scheidungskosten so gering wie möglich zu halten
Wir berechnen nur das gesetzliche Mindesthonorar, d.h. für Sie, dass wir die Scheidung garantiert zum gesetzlich niedrigst möglichen Preis durchführen.
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Wir freuen uns auf Ihren Anruf und beraten Sie gerne kostenlos am Telefon und schicken Ihnen auch gerne auf Wunsch einen für Sie unverbindlichen Kostenvoranschlag zu.
Kostenbeispiele
Beispiel 1:
Monatliches Nettoeinkommen Ehemann: 1.500,00 €, monatliches Nettoeinkommen Ehefrau: 1.000,00 €. Die Eheleute sind seit 2 Jahren verheiratet, das Trennungsjahr ist fast abgelaufen und sie wollen sich jetzt scheiden lassen. Es ist nichts weiter zu regeln. Der Versorgungsausgleich findet nicht statt. Es entsteht für einen Anwalt Honorar von 1.532,13 € brutto sowie Gerichtskosten von 440,00 €, insgesamt also 1.976,13 €.
Beispiel 2:
Monatliches Nettoeinkommen Ehemann: 1.500,00 €, monatliches Nettoeinkommen Ehefrau: 1.500,00 €. Die Eheleute sind seit mehr als 3 Jahren verheiratet. Die Eheleute sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Ferner besteht eine private und eine betriebliche Altersversorgung. Es entsteht für einen Anwalt Honorar von 1.820,70 € brutto sowie Gerichtskosten von 534,00 €, insgesamt also 2.354,70 €.
Beispiel 3:
Monatliches Nettoeinkommen Ehemann: 1.800,00 €, die Ehefrau bezieht Arbeitslosengeld II. Die Eheleute sind seit mehr als drei Jahren verheiratet, in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert und der Ehemann reicht den Scheidungsantrag ein. Es entsteht für einen Anwalt Honorar von 1.228,68 € brutto sowie Gerichtskosten von 368,00 €, insgesamt also 1.596,68 €.
Beispiel 4:
Beide Eheleute beziehen Arbeitslosengeld II. Die gesamten Verfahrenskosten (Anwalt und Gericht) werden vollständig von der Staatskasse übernommen und das Verfahren ist kostenlos.
Beispiel 5:
Die Eheleute haben kein Einkommen und leben von ihrem Vermögen. Sie besitzen eine Immobilie mit einem Wert von 2.000.000,00 €. Der Ehemann ist Firmeninhaber und die Firma hat einen Wert von 500.000,00 €. Es besteht ein Immobilienkredit von 1.500.000,00 €. Es entsteht für einen Anwalt Honorar von 3.483,73 € und Gerichtskosten von 1.092,00 €, insgesamt also 4.575,73 €.
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